Durch die Master-Arbeit werden fünfzehn Leistungspunkte erworben. Details finden Sie im §17 in Verbindung mit §7 Abs.9f der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen im Rahmen des Modellversuchs "Gestufte Studiengänge in der Lehrerbildung".