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Der Text folgt bald.
Die Betreuerin oder der Betreuer der Masterarbeit muss die Arbeit dem fachlichen Schwerpunkt zuordnen.
Sie müssen mindestens 30 Leistungspunkte mit den folgenden Modulen erwerben:
Mustererkennung
Real-Time Systems and Applications
Software ubiquitärer Systeme
Verteilte Programmierung und numerische Algorithmen
Die Betreuerinnen bzw. Betreuer der Seminare und der Studienarbeit müssen die Leistungen dem fachlichen Schwerpunkt zuordnen, wenn Seminare oder Studienarbeit zu den 30 Leistungspunkten beitragen sollen. Wie viele Seminare Sie belegen können, finden Sie in der Prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu den vordefinierten fachlichen Schwerpunkten im Masterstudiengang Informatik.