Bis zur Verabschiedung von Neben- bzw. Anwendungsfachvereinbarungen durch den Fakultätsrat aufgrund der Prüfungsordnungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge Informatik und Angewandte Informatik vom 27.06.2013 werden die Regelungen der vorläufigen Prüfungsordnungen angewendet.[a]
In den Studiengängen Informatik können Sie als Nebenfach grundsätzlich ein beliebiges Fach wählen, das an der TU Dortmund oder einer anderen Universität in der Region studierbar ist. Ein Nebenfach umfasst im Bachelor-Studiengang Informatik 20 Leistungspunkte, im Master-Studiengang Informatik 15 Leistungspunkte und im Diplom-Studiengang Informatik jeweils zwischen 12 und 16 Semesterwochenstunden (18 und 24 Leistungungspunkten) zur Vordiplom- und Diplomprüfung.
Für die folgenden Fächer gibt es Nebenfachvereinbarungen in den Bachelor- und Masterstudiengängen Informatik. (Die Nebenfachvereinbarungen zu jedem Studiengang finden Sie im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung.)
Offiziell wählen Sie eines der o.g. Nebenfächer, indem Sie sich im Bachelor-Studiengang zur ersten Prüfung in Ihrem Nebenfach anmelden.
Die Fakultät für Informatik bemüht sich in Absprache mit den anderen Fakultäten die Pflichtveranstaltungen in Informatik und dem Nebenfach überschneidungsfrei anzubieten. Wenn sich zwei wichtige Veranstaltungen dennoch überschneiden, melden Sie sich bitte beim Raumbeauftragten oder beim Studienkoordinator.
Die Kommission für Lehre und Studium (LuSt) weist die Studierenden der Diplom-Studiengänge auf das evtl. Auslaufen von Neben- und Anwendungsfächern hin. Die Fakultät für Informatik stellt Informationen über Änderungen (auslaufende Veranstaltungen, Äquivalenzen, etc.) zur Verfügung, wenn Sie davon erfährt. Die Fakultät bemüht sich, diese Informationen in Kooperation mit den anderen Fächern zu erhalten, kann aber weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit dieser Informationen garantieren.
Die Studierenden sind verpflichtet, sich über Fristen, zu denen das von ihnen gewählte Neben- bzw. Anwendungsfach ausläuft, auch bei der jeweiligen Fakultät zu informieren.
Die Kommission für Lehre und Studium (LuSt) hat am 28.10.2009 beschlossen, dass über diese Fristen hinaus Prüfungen im Rahmen der Bachelor-Neben- bzw. Anwendungsfachvereinbarungen nach Antrag beim Prüfungsausschuss Informatik abgelegt werden können. Der Prüfungsausschuss kann im Rahmen der Bachelor-Prüfungsordnungen generelle Regelungen für Äquivalenzen zu Prüfungsleistungen der Diplom-Prüfungsordnungen beschließen.
Wenn Sie keines der o.g. Nebenfächer wählen möchten, können Sie beim Prüfungsausschuss ein Nebenfach im Einzelfall beantragen. Sie benötigen dafür einen von der entsprechenden Fakultät genehmigten Studienplan im entsprechenden Umfang. Das gewählte Fach muss in einem sinnvollen Zusammenhang mit der Informatik stehen.
Für einige Fächer hat die Fakultät für Informatik in Absprache mit der jeweiligen Fakultät einen sinnvollen Studienplan für Bachelor- und Master-Studierende zusammengestellt. Sie können eines dieser Fächer beim Prüfungsausschuss als Nebenfach im Einzelfall beantragen, indem Sie sich auf diese Empfehlung beziehen. Sie müssen keine Genehmigung einer anderen Fakultät einholen.
In den Studiengängen Angewandte Informatik können Sie als Anwendungsfach ingenieur- oder naturwissenschaftliches Fach wählen, das an der TU Dortmund oder einer anderen Universität in der Region studierbar ist. Ein Anwendungsfach umfasst im Bachelor-Studiengang Informatik 36 Leistungspunkte, im Master-Studiengang Informatik 30 Leistungspunkte und im Diplom-Studiengang Angewandte Informatik jeweils zwischen 12 und 16 Semesterwochenstunden (18 und 24 Leistungungspunkten) zur Vordiplom- und Diplomprüfung.
Anwendungsfachvereinbarungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge Angewandte Informatik gibt es für folgende Anwendungsfächer. (Die Anwendungsfachvereinbarungen zu jedem Studiengang finden Sie im Anhang der jeweiligen Prüfungsordnung.)
Offiziell wählen Sie eines der o.g. Anwendungsfächer, indem Sie sich im Bachelor-Studiengang zur ersten Prüfung in Ihrem Anwendungsfach anmelden.
Die Fakultät für Informatik bemüht sich in Absprache mit den anderen Fakultäten die Pflichtveranstaltungen in Informatik und dem Anwendungsfach überschneidungsfrei anzubieten. Wenn sich zwei wichtige Veranstaltungen dennoch überschneiden, melden Sie sich bitte beim Raumbeauftragten oder beim Studienkoordinator.
Die Kommission für Lehre und Studium (LuSt) weist die Studierenden der Diplom-Studiengänge auf das evtl. Auslaufen von Neben- und Anwendungsfächern hin. Die Fakultät für Informatik stellt Informationen über Änderungen (auslaufende Veranstaltungen, Äquivalenzen, etc.) zur Verfügung, wenn Sie davon erfährt. Die Fakultät bemüht sich, diese Informationen in Kooperation mit den anderen Fächern zu erhalten, kann aber weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit dieser Informationen garantieren.
Die Studierenden sind verpflichtet, sich über Fristen, zu denen das von ihnen gewählte Neben- bzw. Anwendungsfach ausläuft, auch bei der jeweiligen Fakultät zu informieren.
Die Kommission für Lehre und Studium (LuSt) hat am 28.10.2009 beschlossen, dass über diese Fristen hinaus Prüfungen im Rahmen der Bachelor-Neben- bzw. Anwendungsfachvereinbarungen nach Antrag beim Prüfungsausschuss Informatik abgelegt werden können. Der Prüfungsausschuss kann im Rahmen der Bachelor-Prüfungsordnungen generelle Regelungen für Äquivalenzen zu Prüfungsleistungen der Diplom-Prüfungsordnungen beschließen.
Wenn Sie keines der o.g. Anwendungsfächer wählen möchten, können Sie beim Prüfungsausschuss ein Anwendungsfach im Einzelfall beantragen. Sie benötigen dafür einen von der entsprechenden Fakultät genehmigten Studienplan im entsprechenden Umfang. Das gewählte Fach muss eine Ingenieurs- oder Naturwissenschaft sein.
Für einige Fächer hat die Fakultät für Informatik in Absprache mit der jeweiligen Fakultät einen sinnvollen Studienplan zusammengestellt. Sie können eines dieser Fächer beim Prüfungsausschuss als Anwendungsfach im Einzelfall beantragen, indem Sie sich auf diese Empfehlung beziehen. Sie müssen keine Genehmigung einer anderen Fakultät einholen.
Das Angebot an Veranstaltungen anderer Fakultäten im Rahmen von Neben- und Anwendungsfächers der Informatik-Studiengänge kann sich ändern, ohne dass die Fakultät für Informatik davon in Kenntnis gesetzt wird. Die Fakultät für Informatik kann daher weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit dieser Informationen garantieren. Bitte erkundigen Sie sich auch durch die Informationsangebote der jeweiligen Fakultäten, ob alle Veranstaltungen und Prüfungen tatsächlich, in dieser Form und in den jeweiligen Semestern angeboten werden.
Bitte beachten Sie insbesondere, dass Veranstaltungen und Prüfungen in Neben- bzw. Anwendungsfächern der Diplom-Studiengänge in zunehmendem Maße nicht mehr angeboten werden. Die Fakultät für Informatik stellt daher Informationen über Änderungen (auslaufende Veranstaltungen, Äquivalenzen, etc.) zur Verfügung, wenn Sie davon erfährt. Die Fakultät bemüht sich, diese Informationen in Kooperation mit den anderen Fächern zu erhalten, kann aber weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit dieser Informationen garantieren. Die Studierenden sind verpflichtet, sich über Fristen, zu denen das von ihnen gewählte Neben- bzw. Anwendungsfach ausläuft, auch bei der jeweiligen Fakultät zu informieren.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Prüfungsausschusses.
Die Fakultät für Informatik bittet Sie, den Studienkoordinator auf Fehler und missverständliche Informationen hinzuweisen.
Die Seiten "Neben- und Anwendungsfächer" sind noch im Aufbau. Zur Zeit sind die Informationen sehr unvollständig.