Studierende, die vor dem 01.10.2011 eine Prüfung im Nebenfach Statistik unternommen haben, können nach Absprache mit dem jeweiligen Dozenten Prüfungen zu den Bedingungen der Diplom-Prüfungsordnung 2001 ablegen. Ansonsten absolvieren sie die unten genannten Prüfungen des Bachelor-Studiengangs Statistik.[a]
Bitte beachten Sie, dass einige Prüfungsleistungen, die für das Nebenfach anerkannt werden, weniger Semesterwochenstunden umfassen, als die in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen; Sie müssen daher in der Informatik entsprechend mehr Semesterwochenstunden belegen.
Gemäß Anhang A DPO Informatik 2001 sind für Studierende mit dem Nebenfach Statistik statt
die folgenden Leistungsnachweise und Fachprüfungen zu bestehen:
zusätzliche Mathematik-Veranstaltungen | SWS |
---|---|
Leistungsnachweis über die beiden Lehrveranstaltungen "Vektor- und Matrizenrechnung I" (2V+1Ü) und "Vektor- und Matrizenrechnung II" (2V+1Ü) Die Studienleistung über das Element "Vektor- und Matrizenrechnung I" des Moduls BS V und die Modulprüfung des Moduls BS V, Modulhandbuch Bachelor Statsistik werden zusammen als Leistungsnachweis anerkannt.[b] |
2V+1Ü + 2V+2Ü bzw. 3SWS + 3 SWS[b] |
mündliche Fachprüfung (20-24 Minuten) über die Lehrveranstaltung "Analysis 1" (5V+3Ü) Die Modulprüfung des Moduls BS III "Analysis", Modulhandbuch Bachelor Statsistik wird als Fachprüfung über 7 SWS anerkannt.[a] |
5V+3Ü oder 4V+2Ü+1Ü[a] |
Das Nebenfach Statistik umfasst im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 19 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Studierenden erwerben die im Folgenden beschriebenen Leistungsnachweise (LNW) über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 12 SWS.
Die Studierenden erwerben zwei Leistungsnachweise über die folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang von jeweils 6 SWS.
Veranstaltungen | SWS |
---|---|
Statistik I: Deskriptive Verfahren
Die Modulprüfung des Moduls BS I "Deskriptive Statistik" (4V+2Ü+2SÜ) wird als Leistungsnachweis über 6 SWS anerkannt.[a] Eine an die Modulprüfung des Moduls BS I "Deskriptive Statistik" angelehnte Prüfung, die nur die Inhalte der Vorlesung und Übung (6 SWS) umfasst, wird als Leistungsnachweis anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 4V+2Ü+2SÜ[a] |
Statistik II: Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung und Stichprobenverfahren
Die Modulprüfung des Moduls BS II "Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung" wird als Leistungsnachweis über 6 SWS anerkannt.[a] Eine an die Modulprüfung des Moduls BS II "Elementare Wahrscheinlichkeitsrechnung" angelehnte Prüfung, die nur die Inhalte der Vorlesung und Übung (6 SWS) umfasst, wird als Leistungsnachweis anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 4V+2Ü+2SÜ[a] |
Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung (25 bis 35 Minuten) über die Lehrveranstaltung "Statistik II" im Umfang von 7 bzw. 6[a] SWS ab.
Veranstaltungen | SWS |
---|---|
Statistik III: Wahrscheinlichkeitsrechnung Die Modulprüfung des Moduls BS VI "Schätzen und Testen" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
5V+2Ü oder 6SWS[a] |
Das Nebenfach Statistik umfasst im Hauptstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Studierenden legen die zwei im Folgenden beschriebenen Fachprüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 12 SWS ab.
Die Studierenden legen eine oder mehrere mündliche Fachprüfungen (25 bis 35 Minuten) über eine bzw. mehrere der Lehrveranstaltungen des folgenden Katalogs 1 im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.[a]
Katalog 1: Veranstaltungen | SWS |
---|---|
Statistik IV: Schätz- und Testtheorien Die Modulprüfung des Moduls BS VIII "Statistische Verfahren" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Statistik V: Grundlagen der Entscheidungstheorie und spezielle Verfahren Die Modulprüfung des Moduls MS I "Wahrscheinlichkeitstheorie" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Statistik VI: Spezielle Verfahren und ihre Anwendung Die Modulprüfung des Moduls MS II "Entscheidungstheorie" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Lineare Modelle Die Modulprüfung des Moduls BS IX "Lineare Modelle" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Stichprobenverfahren Die Teilleistungsprüfung "Stichprobentheorie" des Moduls MS III "Datenerhebung" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 3SWS[a] |
Versuchsplanung Die Teilleistungsprüfung "Vortgeschrittene Versuchsplanung" des Moduls MS III "Datenerhebung" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 3SWS[a] |
Lehrveranstaltung aus dem Gebiet der stochastischen Prozesse | 4V+2Ü |
Die Studierenden legen eine oder mehrere mündliche Fachprüfungen (25 bis 35 Minuten) über eine bzw. mehrere der Lehrveranstaltungen des folgenden Katalogs 2 im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.[a]
Katalog 2: Veranstaltungen | SWS |
---|---|
Statistik IV: Schätz- und Testtheorien Die Modulprüfung des Moduls BS VIII "Statistische Verfahren" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Statistik V: Grundlagen der Entscheidungstheorie und spezielle Verfahren Die Modulprüfung des Moduls MS I "Wahrscheinlichkeitstheorie" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Statistik VI: Spezielle Verfahren und ihre Anwendung Die Modulprüfung des Moduls MS II "Entscheidungstheorie" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Lineare Modelle Die Modulprüfung des Moduls BS IX "Lineare Modelle" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 6SWS[a] |
Stichprobenverfahren Die Teilleistungsprüfung "Stichprobentheorie" des Moduls MS III "Datenerhebung" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 3SWS[a] |
Versuchsplanung Die Teilleistungsprüfung "Vortgeschrittene Versuchsplanung" des Moduls MS III "Datenerhebung" wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
4V+2Ü oder 3SWS[a] |
Lehrveranstaltung aus dem Gebiet der stochastischen Prozesse | 4V+2Ü |
Lehrveranstaltungen aus dem Studienelement X ("Spezialgebiete der Stochastik") gemäß DPO Statistik, jedoch nicht "Simulation" oder "Informationstheorie" | 6 SWS |
[a] Beschluss des stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik vom 08.08.2011
[b] Beschluss des stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik vom 16.08.2011
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen dem Anhang zur DPO Informatik v. 07.10.2001 i.d.F.v. 02.02.2004. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen der DPO durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.