(1) Das Nebenfach Robotik umfasst im Masterstudium Module im Umfang von insgesamt 15 Leistungspunkten (LP).
(2) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für das folgenden Modul mit einem Umfang von 10 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Modellbildung und Simulation - Robotik und Automotive |
benotet |
10 LP |
(3) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für eines der folgenden Module mit einem Umfang von 5 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
EMV im Kraftfahrzeug |
benotet |
5 LP |
Mehrgößensysteme und optimale Regelung |
benotet |
5 LP |
Modellierung und Regelung von Robotern |
benotet |
5 LP |
Mobile Roboter |
benotet |
5 LP |
Nichtlineare Systeme und adaptive Regelung |
benotet |
5 LP |
Learning in Robotics |
benotet |
5 LP |
(4) Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach §10 Abs.1 MPO AngInf entfällt bei von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantworteten Prüfungen.
(5) Abweichend von §9 Abs.4 BPO AngInf müssen von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantwortete Studienleistungen, die Voraussetzung für die Teilnahme an Modulprüfungen sind, im aktuellen oder im vorangehenden Semester erbracht worden sein.
(6) Diese Regelung findet auf alle Studierenden des Masterstudienganges Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Nebenfach Robotik Anwendung.
(7) Studierende, die das Anwendungsfach Robotics vor dem Sommersemester 2011 gewählt haben, können die Leistungspunkte für ein Wahlpflichtmodul nach Abs. 3 auch durch das folgende außer Kraft gesetzte Modulk erwerben.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Autonomous Robots |
benotet |
5 LP |
(8) Studierende, die das Anwendungsfach Robotics vor dem Wintersemester 2018/19 gewählt haben, können die Leistungspunkte für ein Wahlpflichtmodul nach Abs. 3 auch durch das folgende außer Kraft gesetzte Modulk erwerben.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Bildbasierte Systeme in der Regelungstechnik und Robotik |
benotet |
5 LP |
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insbesondere, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Fakultätsrates und des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen der Prüfungsordnung und den vom Fakultäsrat beschlossenen Listen von Modulen und weiteren Regelungen. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.