Die Regelungen für das Anwendungsfach Robotik gelten für alle Studierenden. Alle Module, die in der Vergangenheit wählbar waren, sind weiterhin wählbar.
Die Regelungen bedürfen noch der formalen Zustimmung durch die Fakultäten für Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Physik. Die Regelungen werden angewendet.
(1) Das Anwendungsfach Robotik umfasst im Bachelorstudium Module im Umfang von insgesamt 36 Leistungspunkten (LP).
(3) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für jedes der folgenden Module mit einem Umfang von insgesamt 36 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Grundlagen der Elektrotechnik |
benotet |
9 LP |
Signale und Systeme |
benotet |
9 LP |
Physik A2 |
benotet |
6 LP |
Steuerungs- und Regelungstechnik |
benotet |
9 LP |
Praktikum Robotik Für das Modul „Praktikum Robotik“ des Anwendungsfaches Robotik des Bachelorstudiengangs Angewandte Informatik wird das Modul
Dieser Beschluss wird durch das Inkrafttreten einer geänderten Regelung für das Anwendungsfach Robotik außer Kraft gesetzt.[a] Informationen zum Modul auf den Seiten des Lehrveranstalters: |
unbenotet |
3 LP |
(8) Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach §10 Abs.1 BPO AngInf entfällt bei von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantworteten Prüfungen.
(9) Fristen und Verfahren für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Fakultät Physik und der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik entsprechen den für Studierende der Bachelorstudiengänge Physik bzw. Elektrotechnik und Informationstechnik geltenden Fristen und Verfahren. Die Anmeldung zu Prüfungen geschieht in der Regel über die Prüfungsverwaltung. Die Prüfungsleistungen entsprechen den Modulhandbüchern der Bachelorstudiengänge Physik bzw. Elektrotechnik und Informationstechnik.
(10) Abweichend von §9 Abs.4 BPO AngInf müssen von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantwortete Studienleistungen, die Voraussetzung für die Teilnahme an Modulprüfungen sind, im aktuellen oder im vorangehenden Semester erbracht worden sein.
(11) Diese Regelung findet auf alle Studierenden des Bachelorstudienganges Angewandte Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Anwendungsfach Robotik Anwendung.
[a] Beschluss des Prüfungsausschusses Informatik / Angewandte Informatik vom 07.09.2022
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Fakultätsrates und des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen dem Anhang zur BPO Angewandte Informatik sowie den entsprechenden Beschlüssen des Fakultätsrates. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.