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Anwendungsfach "Robotik" für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik

Hinweise

Die Regelungen für das Anwendungsfach Robotik gelten für alle Studierenden. Alle Module, die in der Vergangenheit wählbar waren, sind weiterhin wählbar.

Die Regelungen bedürfen noch der formalen Zustimmung durch die Fakultäten für Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Physik. Die Regelungen werden angewendet.

 

Module, die für das Anwendungsfach zu belegen sind, und weitere Regelungen

Gesamtumfang der Module

(1) Das Anwendungsfach Robotik umfasst im Bachelorstudium Module im Umfang von insgesamt 36 Leistungspunkten (LP).

 

Pflichtmodule

(3) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für jedes der folgenden Module mit einem Umfang von insgesamt 36 Leistungspunkten.

Modul

Modul-
prüfung

LP

Grundlagen der Elektrotechnik

benotet

9 LP

Signale und Systeme

benotet

9 LP

Physik A2

benotet

6 LP

Steuerungs- und Regelungstechnik

benotet

9 LP

Praktikum Robotik

Für das Modul „Praktikum Robotik“ des Anwendungsfaches Robotik des Bachelorstudiengangs Angewandte Informatik wird das Modul

  1. ETIT-110 „Mobile Robotik mit ROS“ des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik anerkannt.

Dieser Beschluss wird durch das Inkrafttreten einer geänderten Regelung für das Anwendungsfach Robotik außer Kraft gesetzt.[a]

Informationen zum Modul auf den Seiten des Lehrveranstalters:
https://rst.etit.tu-dortmund.de/studium/praktika/mobile-robotik-mit-ros/

unbenotet

3 LP

 

Mündliche Ergänzungsprüfungen

(8) Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach §10 Abs.1 BPO AngInf entfällt bei von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantworteten Prüfungen.

 

Prüfungen und Teilnahmevoraussetzungen

(9) Fristen und Verfahren für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Fakultät Physik und der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik entsprechen den für Studierende der Bachelorstudiengänge Physik bzw. Elektrotechnik und Informationstechnik geltenden Fristen und Verfahren. Die Anmeldung zu Prüfungen geschieht in der Regel über die Prüfungsverwaltung. Die Prüfungsleistungen entsprechen den Modulhandbüchern der Bachelorstudiengänge Physik bzw. Elektrotechnik und Informationstechnik.

 

Studienleistungen

(10) Abweichend von §9 Abs.4 BPO AngInf müssen von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantwortete Studienleistungen, die Voraussetzung für die Teilnahme an Modulprüfungen sind, im aktuellen oder im vorangehenden Semester erbracht worden sein.

 

Anwendungsbereich

(11) Diese Regelung findet auf alle Studierenden des Bachelorstudienganges Angewandte Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Anwendungsfach Robotik Anwendung.

 

Dokumente


[a] Beschluss des Prüfungsausschusses Informatik / Angewandte Informatik vom 07.09.2022


Nebeninhalt

Kontakt

Studienfachberater der Fakultät für Informatik
Die Studienfachberater helfen bei Fragen zum Informatik-Studium.

 

Links

Studienplan

 

Hinweis

Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Fakultätsrates und des Prüfungsausschusses.

Schwarze Abschnitte entsprechen dem Anhang zur BPO Angewandte Informatik sowie den entsprechenden Beschlüssen des Fakultätsrates. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.