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Bereich "Rechtswissenschaften" der nichttechnischen Wahlpflicht des Diplom-Studiengangs Angewandte Informatik

Diplom-Prüfung

Die nichttechnische Wahlpflicht des Diplom-Studiengangs Angewandte Informatik umfasst im Hauptstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 9 bis 12 Leistungspunkten (LP) (6 bis 8 Semesterwochenstunden (SWS)) aus den Bereichen Betriebswirtschaftslehre, Organisationspsychologie und Rechtswissenschaften. Im Bereich Rechtswissenschaften dieser nichttechnischen Wahlpflicht erwerben die Studierenden Leistunsgnachweise wie nachfolgend beschrieben.

Leistungsnachweise

Im Bereich Rechtswissenschaften der nichttechnischen Wahlpflicht können die Studierenden über die folgenden zwei Lehrveranstaltungen insgesamt einen Leistunsgnachweis (in der Regel ein Klausurschein) erwerben (insgesamt mindestens 6):

Veranstaltungen SWS LP
Wirtschaftsprivatrecht I
Wirtschaftsprivatrecht II
2V+1Ü
2V+1Ü
 

 

Lehrveranstaltungen zu einem oder mehreren der Themen:

Themen SWS LP
Datenschutz (rechtliche Aspekte)    
Computer-Strafrecht, Telekommunikationsrecht, IT-Sicherheitsrecht
Die Modulprüfung über die Veranstaltung "IT-Recht" (2V+1Ü), die im Rahmen des Moduls "Informatik im Kontext" INF-MSc-103, Modulhandbuch Master Informatik und Angewandte Informatik angeboten wird, wird mit 3 SWS (4 LP) angerechnet.[a]
   
Produkthaftungs-, Urheber- und Patentrecht    
Einführung in das Recht    

 

[a] Beschluss des Prüfungsausschusses Informatik vom 13.10.2010



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Kontakt

Studienfachberater der Fakultät für Informatik
Die Studienfachberater helfen bei Fragen zum Informatik-Studium.

 

Hinweise

Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Prüfungsausschusses.

Schwarze Abschnitte entsprechen dem Anhang zur DPO Angewandte Informatik v. 07.10.2001 i.d.F.v. 02.02.2004. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen der DPO durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.

 

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