(1) Die Veranstaltungen und Prüfungen finden in der Regel in englischer Sprache statt.
(2) Das Anwendungsfach Process Automation umfasst im Masterstudium Module im Umfang von insgesamt 30 Leistungspunkten (LP).
(3) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für jedes der folgenden Module mit einem Umfang von insgesamt 18 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Fundamentals of Robotics |
benotet |
7 LP |
Control Theory and Applications |
benotet |
7 LP |
Process Control Lab (Element c des Moduls Process Automation |
unbenotet |
4 LP |
(4) Der oder die Studierende erwirbt mindestens 12 Leistungspunkte durch Wahlmodule des folgenden Katalogs.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Process Automation ohne Process Control Lab (nur Elemente a und b) |
benotet |
6 LP |
Data-Based Dynamic Modeling |
benotet |
3 LP |
Process Optimization |
benotet |
4 LP |
Logic Control |
benotet |
6 LP |
Dynamic Models |
benotet |
3 LP |
Logistics of Chemical Production Processes |
benotet |
3 LP |
Advanced Process Control |
benotet |
3 LP |
Batch Process Control |
benotet |
4 LP |
Process Performance Optimization |
benotet |
5 LP |
Multivariable Control |
benotet |
3 LP |
(5) Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach §10 Abs.1 MPO AngInf entfällt bei von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantworteten Prüfungen.
(6) Abweichend von §9 Abs.4 MPO AngInf müssen von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantwortete Studienleistungen, die Voraussetzung für die Teilnahme an Modulprüfungen sind, im aktuellen oder im vorangehenden Semester erbracht worden sein.
(7) Diese Regelung findet auf alle Studierenden des Masterstudienganges Angewandte Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Anwendungsfach Process Automation Anwendung.
(8) Das Angebot der von der Fakultät Bio- und Chemieingenieurwesen verantworteten Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist befristet bis zum 31.03.2017.
(9) Studierende, die das Anwendungsfach Elektrotechnik vor dem Wintersemester 2015/16 gewählt haben, erwerben nicht mindestens 12 Leistungspunkte durch Wahlmodule nach Abs. 4, sondern mindestens 12 Leistungspunkte durch Teilleistungsprüfungen über Elemente des folgenden außer Kraft gesetzten Moduls ”Process Automation“.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Dynamic Models |
benotet |
3 LP |
Advanced Process Control |
benotet |
3 LP |
Batch Process Operation |
benotet |
4 LP |
Multivariable Control |
benotet |
3 LP |
Auf Antrag an den Prüfungsausschuss können Leistungspunkte statt durch das außer Kraft gesetzte Modul ”Process Automation“ durch Wahlmodule nach Abs. 4 erworben werden; vor dem Wintersemester 2015/16 durch Teilleistungen des Moduls ”Robotics“ erworbene Leistungspunkte werden als Wahlmodule nach Abs. 4 angerechnet.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insbesondere, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Fakultätsrates und des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen der Prüfungsordnung und den vom Fakultäsrat beschlossenen Listen von Modulen und weiteren Regelungen. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.