Das Nebenfach Musik umfasst im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Studierenden erwerben die im Folgenden beschriebenen (mind. drei) Leistungsnachweise über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.
Die Studierenden erwerben einen Leistungsnachweis (LNW) über eine Lehrveranstaltung aus dem Teilgebiet "Instrumentenkunde" (B 5b*) im Umfang von 2 SWS.
Teilgebiete | SWS |
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Instrumentenkunde (B 5b*) | 2 SWS |
Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem Studienbereich "Musikpraxis" / "Musiktheorie und Musikpraxis" (Studienbereich A, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) im Umfang von insgesamt 2 SWS.
Studienbereich | SWS |
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Musikpraxis/Musiktheorie und Musikpraxis (Studienbereich A, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) | 2 SWS |
Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem Studienbereich "Musikwissenschaft" / "Musikgeschichte" (Studienbereich B, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) im Umfang von insgesamt 2 SWS.
Studienbereich | SWS |
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Musikwissenschaft/Musikgeschichte (Studienbereich B, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) | 2 SWS |
Die Studierenden legen die zwei im Folgenden beschriebenen Fachprüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.
Die Studierenden legen eine schriftliche Fachprüfung (120 Minuten) über die beiden folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 4 SWS ab.
Veranstaltungen | SWS |
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Gehörbildung (A 4*) | 2 SWS |
Harmonielehre (A 8a*) | 2 SWS |
Die Studierenden legen eine schriftliche Fachprüfung (120 Minuten) über die folgende Lehrveranstaltung im Umfang von 2 SWS ab.
Veranstaltungen | SWS |
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Einführung in die systematische Musikwissenschaft / Grundkurs Systematische Musikwissenschaft I | 2 SWS |
Das Nebenfach Musik umfasst im Hauptstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Studierenden erwerben die im Folgenden beschriebenen (mind. zwei) Leistungsnachweise über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.
Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem folgenden Studienbereich im Umfang von insgesamt 4 SWS.
Studienbereich | SWS |
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Tonstudio-Technik (Studienbereich A, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) | 4 SWS |
Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem folgenden Studienbereich im Umfang von insgesamt 2 SWS.
Studienbereich | SWS |
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Musikwissenschaft / Musikgeschichte (Studienbereich B, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) | 2 SWS |
Die Studierenden legen die drei im Folgenden beschriebenen Fachprüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS ab.
Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung (20 Minuten) über folgende Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS ab.
Veranstaltungen | SWS |
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Einführung in die Musikgeschichte I + II | 4 SWS |
Die Studierenden legen eine schriftliche Fachprüfung über eine Lehrveranstaltung aus dem folgenden Teilgebiet im Umfang von 2 SWS ab.
Teilgebiete | SWS |
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Formenlehre (A 9a*) | 2 SWS |
Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung über ein eigenes mediales Projekt (Video, Hörspiel, CD, ...) inklusive Präsentation im Umfang von 2 SWS ab.
Projekt | SWS |
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eigenes mediales Projekt (Video, Hörspiel, CD, ...) | 2 SWS |
* Die Kurzformen bezeichnen die Einordnung der Lehrveranstaltungen in die Teilgebiete laut "Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfachs Musik für das Lehramt für die Sekundarstufe II"
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