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Nebenfach "Musik" für den Diplom-Studiengang Informatik

Diplom-Vorprüfung

Das Nebenfach Musik umfasst im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 12 Semesterwochenstunden (SWS).

 

Leistungsnachweise

Die Studierenden erwerben die im Folgenden beschriebenen (mind. drei) Leistungsnachweise über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.

Die Studierenden erwerben einen Leistungsnachweis (LNW) über eine Lehrveranstaltung aus dem Teilgebiet "Instrumentenkunde" (B 5b*) im Umfang von 2 SWS.

Teilgebiete SWS
Instrumentenkunde (B 5b*) 2 SWS

Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem Studienbereich "Musikpraxis" / "Musiktheorie und Musikpraxis" (Studienbereich A, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) im Umfang von insgesamt 2 SWS.

Studienbereich SWS
Musikpraxis/Musiktheorie und Musikpraxis (Studienbereich A, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) 2 SWS

Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem Studienbereich "Musikwissenschaft" / "Musikgeschichte" (Studienbereich B, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) im Umfang von insgesamt 2 SWS.

Studienbereich SWS
Musikwissenschaft/Musikgeschichte (Studienbereich B, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) 2 SWS

 

Fachprüfungen

Die Studierenden legen die zwei im Folgenden beschriebenen Fachprüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.

Die Studierenden legen eine schriftliche Fachprüfung (120 Minuten) über die beiden folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 4 SWS ab.

Veranstaltungen SWS
Gehörbildung (A 4*) 2 SWS
Harmonielehre (A 8a*) 2 SWS

Die Studierenden legen eine schriftliche Fachprüfung (120 Minuten) über die folgende Lehrveranstaltung im Umfang von 2 SWS ab.

Veranstaltungen SWS
 Einführung in die systematische Musikwissenschaft / Grundkurs Systematische Musikwissenschaft I 2 SWS

 

Diplom-Prüfung

Das Nebenfach Musik umfasst im Hauptstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 14 Semesterwochenstunden (SWS).

 

Leistungsnachweise

Die Studierenden erwerben die im Folgenden beschriebenen (mind. zwei) Leistungsnachweise über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.

Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem folgenden Studienbereich im Umfang von insgesamt 4 SWS.

Studienbereich SWS
Tonstudio-Technik (Studienbereich A, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) 4 SWS

Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über Lehrveranstaltungen aus dem folgenden Studienbereich im Umfang von insgesamt 2 SWS.

Studienbereich SWS
Musikwissenschaft / Musikgeschichte (Studienbereich B, Grund- und Hauptstudiumslehrveranstaltungen) 2 SWS

 

Fachprüfung

Die Studierenden legen die drei im Folgenden beschriebenen Fachprüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 8 SWS ab.

Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung (20 Minuten) über folgende Lehrveranstaltungen im Umfang von 4 SWS ab.

Veranstaltungen SWS
Einführung in die Musikgeschichte I + II 4 SWS

Die Studierenden legen eine schriftliche Fachprüfung über eine Lehrveranstaltung aus dem folgenden Teilgebiet im Umfang von 2 SWS ab.

Teilgebiete SWS
Formenlehre (A 9a*) 2 SWS

Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung über ein eigenes mediales Projekt (Video, Hörspiel, CD, ...) inklusive Präsentation im Umfang von 2 SWS ab.

Projekt SWS
eigenes mediales Projekt (Video, Hörspiel, CD, ...) 2 SWS

 

* Die Kurzformen bezeichnen die Einordnung der Lehrveranstaltungen in die Teilgebiete laut "Studienordnung für das Studium des Unterrichtsfachs Musik für das Lehramt für die Sekundarstufe II"



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Kontakt

Studienfachberater der Fakultät für Informatik
Die Studienfachberater helfen bei Fragen zum Informatik-Studium.
Dr. Malte Sachsse, StR i.H.
Studienfachberatung Musik
Tel.: 0231 755-2968

 

Hinweis

Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.

Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Prüfungsausschusses.

 

Informationen zur Eignungsprüfung

Bitte beachten Sie die Informationen zur Eignungsprüfung.

 

Links

Informationen des Instituts für Musik und Musikwissenschaft