(1) Das Nebenfach Logistik umfasst im Bachelor-Studium Module im Umfang von 20 Leistungspunkten (LP).
(2) Die oder der Studierende erwirbt 5 Leistungspunkte durch das folgende Module.
Modul | Modul- prüfung |
ECTS- Punkte |
---|---|---|
Einführung in die Logistik | benotet | 5 |
(3) Die oder der Studierende erwirbt 15 Leistungspunkte durch drei der folgenden Module mit einem Umfang von insgesamt 15 Leistungspunkten (LP).
Modul | Modul- prüfung |
ECTS- Punkte |
---|---|---|
Grundlagen der Unternehmenslogistik und des Supply Chain Managements | benotet | 5 |
Materialflusssysteme I | benotet | 5 |
Verkehrslogistik I | benotet | 5 |
Verkehrslogistik II | benotet | 5 |
Verpackungs-, Identifizierungs- und Automatisierungstechnik | benotet | 5 |
Warehouse Management Systeme | benotet | 5 |
(4) Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung gemäß § 12 Abs. 1 BPO Inf entfällt bei Prüfungen im Nebenfach Logistik.
(5) Fristen und Verfahren für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen entsprechen den für Studierende der Bachelor- und Masterstudiengänge Logistik geltenden Fristen und Verfahren. Die Prüfungsleistungen entsprechen den Modulhandbüchern der Bachelor- und Masterstudiengänge Logistik.
(6) Diese Bestimmungen finden auf alle Studierenden des Bachelorstudienganges Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Nebenfach Logistik Anwendung.
(7) Für Studierende, die das Nebenfach Logistik im Einzelfall gemäß den Empfehlungen vom 12.02.2014 beantragt haben, kann der Prüfungsausschuss Übergangsbestimmungen beschließen.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insbesondere, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen den Bestimmungen für das Nebenfach. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen der BPO durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.