(1) Das Nebenfach Elektrotechnik umfasst im Bachelorstudium Module im Umfang von insgesamt 31 Leistungspunkten (LP).
(2) Gemäß Anhang B BPO Inf entfallen die Module Elektrotechnik und Informationstechnik, Hardwarepraktikum im Umfang von insgesamt 11 Leistungspunkten.
(3) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für jedes der folgenden Module mit einem Umfang von insgesamt 13 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Grundlagen der Elektrotechnik |
benotet |
9 LP |
Hardware-Praktikum für Studierende mit dem Nebenfach Elektrotechnik |
unbenotet |
4 LP |
(4) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für eines der folgenden Module mit einem Umfang von 9 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Signale und Systeme |
benotet |
9 LP |
Einführung in die Energietechnik für Informatiker |
benotet |
9 LP |
(5) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für eines der folgenden Module mit einem Umfang von 9 Leistungspunkten.
(6) Bei Wahl des Wahlpflichtmoduls "Signale und Systeme" erwirbt der oder die Studierende 9 Leistungspunkte durch ein Modul des folgenden Wahlkatalogs "Signalverarbeitung".
Modul Wahlkatalog "Signalverarbeitung" |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Digitale Signalverarbeitung |
benotet |
9 LP |
Grundlagen der Mechatronik |
benotet |
9 LP |
Elemente 1 und 2 "Halbleiterbauelemente" des Moduls Technologie |
benotet |
9 LP |
Hochfrequenztechnik |
benotet |
9 LP |
Nachrichtentechnik |
benotet |
9 LP |
Steuerungs- und Regelungstechnik |
benotet |
9 LP |
Theoretische Elektrotechnik und Grundlagen der Hochfrequenztechnik |
benotet |
9 LP |
Theoretische Grundlagen der Informationstechnik für ETIT |
benotet |
9 LP |
(7) Bei Wahl des Wahlpflichtmoduls "Einführung in die Energietechnik für Informatiker" erwirbt der oder die Studierende 9 Leistungspunkte durch ein Modul des folgenden Wahlkatalogs "Energietechnik".
Modul Wahlkatalog "Energietechnik". |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Grundlagen der Mechatronik |
benotet |
9 LP |
Messtechnik und EMV |
benotet |
9 LP |
Energiesystemtechnik und Netzbetriebsmittel |
benotet |
9 LP |
Technologie der Energiewandlung |
benotet |
9 LP |
(8) Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach §10 Abs.1 BPO Inf entfällt bei von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantworteten Prüfungen.
(9) Abweichend von §9 Abs.4 BPO Inf müssen von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantwortete Studienleistungen, die Voraussetzung für die Teilnahme an Modulprüfungen sind, im aktuellen oder im vorangehenden Semester erbracht worden sein.
(10) Diese Regelung findet auf alle Studierenden des Bachelorstudienganges Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Nebenfach Elektrotechnik Anwendung.
(11) Studierende, die das Nebenfach Elektrotechnik vor dem Wintersemester 2018/19 gewählt haben, können die Leistungspunkte des Wahlkatalogs "Energietechnik" auch durch folgende nicht mehr angebotene Module erwerben.
Modul Wahlkatalog "Energietechnik". |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Energiesystemtechnik |
benotet |
9 LP |
Technologie des Energietransports |
benotet |
9 LP |
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Fakultätsrates und des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen dem Anhang zur BPO Angewandte Informatik sowie den entsprechenden Beschlüssen des Fakultätsrates. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.