(1) Das Anwendungsfach Elektrotechnik umfasst im Bachelorstudium Module im Umfang von insgesamt 36 Leistungspunkten (LP).
(3) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für jedes der folgenden Module mit einem Umfang von insgesamt 18 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Grundlagen der Elektrotechnik |
benotet |
9 LP |
Signale und Systeme |
benotet |
9 LP |
(4) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für eines der folgenden Module mit einem Umfang von 9 Leistungspunkten.
Modul |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Nachrichtentechnik |
benotet |
9 LP |
Einführung in die Energietechnik für Informatiker |
benotet |
9 LP |
(5) Der oder die Studierende erwirbt die Leistungspunkte für eines der folgenden Module mit einem Umfang von 9 Leistungspunkten.
(6) Bei Wahl des Wahlpflichtmoduls "Nachrichtentechnik" erwirbt der oder die Studierende 9 Leistungspunkte durch ein Modul des folgenden Wahlkatalogs "Signalverarbeitung".
Modul Wahlkatalog "Signalverarbeitung" |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Digitale Signalverarbeitung |
benotet |
9 LP |
Grundlagen der Mechatronik |
benotet |
9 LP |
Elemente 1 und 2 "Halbleiterbauelemente" des Moduls Technologie |
benotet |
9 LP |
Hochfrequenztechnik |
benotet |
9 LP |
Steuerungs- und Regelungstechnik |
benotet |
9 LP |
Theoretische Elektrotechnik und Grundlagen der Hochfrequenztechnik |
benotet |
9 LP |
Theoretische Grundlagen der Informationstechnik für ETIT |
benotet |
9 LP |
(7) Bei Wahl des Wahlpflichtmoduls "Einführung in die Energietechnik für Informatiker" erwirbt der oder die Studierende 9 Leistungspunkte durch ein Modul des folgenden Wahlkatalogs "Energietechnik".
Modul Wahlkatalog "Energietechnik". |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Grundlagen der Mechatronik |
benotet |
9 LP |
Messtechnik und EMV |
benotet |
9 LP |
Energiesystemtechnik und Netzbetriebsmittel |
benotet |
9 LP |
Technologie der Energiewandlung |
benotet |
9 LP |
(8) Die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach §10 Abs.1 BPO AngInf entfällt bei von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantworteten Prüfungen.
(9) Abweichend von §9 Abs.4 BPO AngInf müssen von der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik verantwortete Studienleistungen, die Voraussetzung für die Teilnahme an Modulprüfungen sind, im aktuellen oder im vorangehenden Semester erbracht worden sein.
(10) Diese Regelung findet auf alle Studierenden des Bachelorstudienganges Angewandte Informatik an der Technischen Universität Dortmund mit dem Anwendungsfach Elektrotechnik Anwendung.
(11) Studierende, die das Anwendungsfach Elektrotechnik vor dem Wintersemester 2018/19 gewählt haben, können die Leistungspunkte des Wahlkatalogs "Energietechnik" auch durch folgende nicht mehr angebotene Module erwerben.
xxx Modul Wahlkatalog "Energietechnik". |
Modul- |
LP |
---|---|---|
Energiesystemtechnik |
benotet |
9 LP |
Technologie des Energietransports |
benotet |
9 LP |
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Fakultätsrates und des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen dem Anhang zur BPO Angewandte Informatik sowie den entsprechenden Beschlüssen des Fakultätsrates. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.