Die Wahl des Anwendungsfachs Architektur im Diplom-Studiengang Informatik ist ab dem 01.10.2010 nicht mehr möglich, weil die im Folgenden beschriebenen äquivalenten Prüfungen den Rahmen der zulässigen Semesterwochenstunden (SWS) für Anwendungsfächer überschreiten. Beim Prüfungsausschuss können Studierende jedoch aufgrund folgender Äquivalenzen ein Anwendungsfach im Einzelfall beantragen, bei dem sie freiwillig mehr Semesterwochenstunden absolvieren, als anrechnenbar sind.[a]
Das Anwendungsfach Architektur umfasst im Grundstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 18 bis 19[a] Semesterwochenstunden (SWS).
Die Studierenden erwerben einen Leistungsnachweis (LNW) über die folgende Lehrveranstaltung im Umfang von 4 bzw. 6[a] SWS.
Veranstaltungen | SWS |
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Gebäudelehre Die Teilleistungen über die Elemente "Gebäudelehre I" (3V) und "Gebäudelehre II" (3V) des Moduls 115, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Leistungsnachweis anerkannt.[a] |
2V + 2Ü bzw. 6 SWS[a] |
Die Studierenden legen die drei im Folgenden beschriebenen Fachprüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 14 bzw. 15a] SWS ab.
Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) über die beiden folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 4 bzw. 6[a] SWS ab.
Veranstaltungen | SWS |
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Einführung in die Architektur Einführung in das Entwerfen Die Teilleistungen über die Elemente "Einführung in das Entwerfen I" (3V+Ü) und Einführung in das Entwerfen II" des Moduls 114, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Fachprüfung anerkannt.[a] |
2V 2Ü bzw. 6 SWS[a] |
Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) über die beiden folgenden Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 6 SWS ab.
Veranstaltungen | SWS |
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Baukonstruktion I Baukonstruktion II Die benotete Hausübung über das Element "Baukonstruktion IA" (3V+Ü) des Moduls 116, Element 1, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau wird als Fachprüfung anerkannt.[a] Alternativ wird die Modulprüfung "Geschichte und Theorie 1" (2V+2V) des Moduls 111, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau als Fachprüfung anerkannt.[a] |
2V + 1Ü 2V + 1Ü bzw. 3 SWS[a] bzw. 4 SWS[a] |
Die Studierenden legen eine schriftliche Fachprüfung über die folgende Lehrveranstaltung im Umfang von insgesamt 4 SWS ab.
Veranstaltungen | SWS |
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Tragkonstruktion I Tragkonstruktion II Die Modulprüfung "Tragkonstruktionen 1" (2V+Ü + 3V+Ü + 3V+Ü) des Moduls 107, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
1V + 1Ü 1V + 1Ü bzw. 8 SWS[a][b] |
Das Anwendungsfach Architektur umfasst im Hauptstudium Lehrveranstaltungen im Umfang von 22 bis 25 Semesterwochenstunden (SWS).
Die Studierenden erwerben die im Folgenden beschriebenen (mind. vier) Leistungsnachweise über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 11 bis 13 14[a] SWS.
Die Studierenden erwerben mindestens einen Leistungsnachweis (LNW) über die Lehrveranstaltungen eines der folgenden Studienelemente im Umfang von insgesamt 3 bis 4 SWS.
Studienelemente | SWS |
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Entwerfen und Innenraum I [1]
Die Teilleistung über die Elemente "Darstellungsoptionen I" "Darstellungsgrundlagen I"[d] (2V) und "Darstellungsoptionen II" "Darstellungsgrundlagen II"[d] (2V) des Moduls 103, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Leistungsnachweis über vier Semesterwochenstunden anerkannt,[a] wenn die Prüfung über Lehrveranstaltungen abgelegt wird, die vor dem Wintersemester 2011/12 stattgefunden haben.[d] Ab dem Wintersemester 2011/12 wird die Teilleistung über die Elemente "Darstellungsgrundlagen I" (2V+2Ü) und "Darstellungsgrundlagen II" (2V+2Ü) des Moduls 103, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Leistungsnachweis über acht Semesterwochenstunden anerkannt.[d] Wer den Leistungsnachweis "Entwerfen und Innenraum I" nach den Regelungen der Diplom-Prüfungsordnung erworben hat, kann die Teilleistung über die Elemente "Darstellungsgrundlagen I" (2V+2Ü) und "Darstellungsgrundlagen II" (2V+2Ü) des Moduls 103, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau als Fachprüfung anrechnen lassen.[d] |
2V + 2Ü bzw. 4 SWS[a] bzw. 8 SWS[d] |
Bauphysik I [2] Bauphysik II [2] Bauphysik III [2] Bauphysik IV [2] Die Teilleistung über die Elemente "Bauphysik I/II" (2V+Ü) und "Bauphysik III/IV" (2V+Ü) des Moduls 105, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Leistungsnachweis anerkannt.[a] |
1V 1V 1V 1V bzw. 4 SWS[a] |
Grundlagen der Statik und Bemessung [3] Die Veranstaltung wird nicht mehr angeboten, die Inhalte werden in der Veranstaltung "Tragkonstruktion 1" vermittelt. |
2V + 2Ü |
Technische Gebäudeausrüstung I [4] Technische Gebäudeausrüstung II [4] Die Teilleistung über das Element "TGA I" (2V+Ü) des Moduls 105, Element 3 und die Teilleistung über das Element "TGA II" (2V+Ü) des Moduls 106, Element 1, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Leistungsnachweis anerkannt.[a] |
1V + 1Ü 1V + 1Ü bzw. 4 SWS[a] |
Baubetrieb I (für Architektur-Studierende) [5] Baubetrieb II (für Architektur-Studierende) [5] Die Modulprüfung "Grundlagen Baubetrieb" (2V + 2V) des Moduls 109, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau wird als Leistungsnachweis anerkannt.[a] |
2V 2V bzw. 4 SWS[a] |
Numerische Methoden I [6] Numerische Methoden II [6] Die Veranstaltungen werden nicht mehr angeboten, die Inhalte werden in der Veranstaltung "CAD I/II" vermittelt. |
insg. 3 oder 4 SWS |
Projektmanagement (im Bauwesen) I [7] Projektmanagement (im Bauwesen) II [7] Zwei der drei folgenden Prüfungsleistungen werden als Leistungsnachweis anerkannt:[a] - Teilleistung "Bauwirtschaftslehre" (2V) des Moduls 110, Element 1, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau - Wahlpflichtfach "Projektmanagement I" des Moduls 122, siehe Wahlpflichthandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau - Wahlpflichtfach "Projektentwicklung und Immobilienmanagement" des Moduls 122, siehe Wahlpflichthandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau |
2V 2V bzw. 4 SWS[a] |
Eine oder mehrere Lehrveranstaltungen (insgesamt 3 oder 4 SWS) aus den Wahlpflichtfächern gemäß Diplomprüfungsordnung für den Studiengang „Architektur und Städtebau“ der TU Dortmund, § 19 Absatz (3) (eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) bzw. Leistungsnachweis(e)). Vor der Anrechnung von Leistungsnachweisen ist auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit der Fakultät Bauwesen[c] die Zustimmung des Prüfungsausschusses der Fakultät Informatik einzuholen. |
ings. 3 oder 4 SWS |
Die Studierenden erwerben einen Leistungsnachweis (in der Regel eine Übung und Kolloquium) über eines der folgenden Fächer im Umfang von 3 bis 4[a] SWS. Wenn ab dem Wintersemester 2011/12 die Teilleistung über die Elemente "Darstellungsgrundlagen I" (2V+2Ü) und "Darstellungsgrundlagen II" (2V+2Ü) des Moduls 103, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau als Leistungsnachweis über 8 SWS anerkannt worden ist, kann dieser Leistungsnachweis entfallen.[d]
Fächer | SWS |
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Bauinformatik I für Architekten Bauinformatik II für Architekten Die Veranstaltungen werden schon seit mehreren Jahren nicht mehr angeboten. |
2V 1V |
Computerorientierte Methoden I (für Architekten) Computerorientierte Methoden II (für Architekten) Die Teilleistung über die Elemente "CAD 1" (2Ü) und "CAD 2" (2Ü) des Moduls 103, Elemente 4 und 5, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Leistungsnachweis anerkannt.[a] |
2V 1V bzw. 2Ü + 2Ü[a] |
Die Studierenden erwerben einen Leistungsnachweis (LNW) über die folgende Lehrveranstaltung im Umfang von 1 bis 2 SWS. Dieser Leistungsnachweis entfällt.[a]
Veranstaltungen | SWS |
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CAD für Architekten entfällt[a] |
1 bis 2 SWS bzw. 0 SWS[a] |
Die Studierenden erwerben einen Leistungsnachweis (LNW) über eine Studienarbeit im Umfang von 4 SWS gemäß §27 (Anwendungsfach) DPO Ang. Inf.
Studienarbeit | SWS |
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Studienarbeit gemäß §27 (Anwendungsfach) DPO Ang. Inf. | 4 SWS |
Die Studierenden legen die beiden im Folgenden beschriebenen Fachprüfungen über Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 11 10[a] bis 12 SWS ab.
Die Studierenden legen eine Fachprüfung über die Lehrveranstaltungen eines der folgenden Studienelemente im Umfang von 3 bis 4 SWS ab.
Studienelemente | SWS |
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Entwerfen und Innenraum I [1]
Die Teilleistung über die Elemente "Darstellungsoptionen I" "Darstellungsgrundlagen I"[d] (2V) und "Darstellungsoptionen II" "Darstellungsgrundlagen II"[d] (2V) des Moduls 103, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Fachprüfung anerkannt,[a] wenn die Prüfung über Lehrveranstaltungen abgelegt wird, die vor dem Wintersemester 2011/12 stattgefunden haben.[d] Ab dem Wintersemester 2011/12 wird die Teilleistung über die Elemente "Darstellungsgrundlagen I" (2V+2Ü) und "Darstellungsgrundlagen II" (2V+2Ü) des Moduls 103, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Fachprüfung anerkannt.[d] |
2V + 2Ü bzw. 4 SWS[a] bzw. 8 SWS[d] |
Bauphysik I [2] Bauphysik II [2] Bauphysik III [2] Bauphysik IV [2] Die Teilleistung über die Elemente "Bauphysik I/II" (2V+Ü) und "Bauphysik III/IV" (2V+Ü) des Moduls 105, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Fachprüfung anerkannt.[a] |
1V 1V 1V 1V bzw. 4 SWS[a] |
Grundlagen der Statik und Bemessung [3] Die Veranstaltung wird nicht mehr angeboten, die Inhalte werden in der Veranstaltung "Tragkonstruktion 1" vermittelt. |
2V + 2Ü |
Technische Gebäudeausrüstung I [4] Technische Gebäudeausrüstung II [4] Die Teilleistung über das Element "TGA I" (2V+Ü) des Moduls 105, Element 3 und die Teilleistung über das Element "TGA II" (2V+Ü) des Moduls 106, Element 1, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden als Fachprüfung anerkannt.[a] |
1V + 1Ü 1V + 1Ü bzw. 4 SWS[a] |
Baubetrieb I (für Architektur-Studierende) [5] Baubetrieb II (für Architektur-Studierende) [5] Die Modulprüfung "Grundlagen Baubetrieb" (2V + 2V) des Moduls 109, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau wird als Fachprüfung anerkannt.[a] |
2V 2V bzw. 4 SWS[a] |
Numerische Methoden I [6] Numerische Methoden II [6] Die Veranstaltungen werden nicht mehr angeboten, die Inhalte werden in der Veranstaltung "CAD I/II" vermittelt. |
insg. 3 oder 4 SWS |
Projektmanagement (im Bauwesen) I [7] Projektmanagement (im Bauwesen) II [7] Zwei der drei folgenden Prüfungsleistungen werden als Fachprüfungen anerkannt:[a] - Teilleistung "Bauwirtschaftslehre" (2V) des Moduls 110, Element 1, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau - Wahlpflichtfach "Projektmanagement I" des Moduls 122, siehe Wahlpflichthandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau - Wahlpflichtfach "Projektentwicklung und Immobilienmanagement" des Moduls 122, siehe Wahlpflichthandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau |
2V 2V bzw. 4 SWS[a] |
Eine oder mehrere Lehrveranstaltungen aus den Wahlpflichtfächern gemäß Diplomprüfungsordnung für den Studiengang „Architektur und Städtebau“ der TU Dortmund, §19 Absatz (3) (eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) bzw. Leistungsnachweis(e)). Vor der Anrechnung von Leistungsnachweisen ist auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung mit der Fakultät Bauwesen[c] die Zustimmung des Prüfungsausschusses der Fakultät Informatik einzuholen. |
ings. 3 oder 4 SWS |
Die Studierenden legen eine mündliche Fachprüfung bzw. Klausuren[a] über eines der folgenden Studienelemente im Umfang von 7 bzw.[a] 8 SWS ab.
Sudienelemente | SWS |
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Eine zu erstellende Vorplanung (Leistungsphase 2 gemäß Honorarordung für Architekten und Ingenieure (HOAI)) und darauf aufbauend - ohne Beachtung baurechtlicher Vorschriften - eine zu erstellende Entwicklungsplanung (Leistungsphase 3 gemäß HOAI). Der Umfangbeträgt insgesamt 8 SWS.
In der Fachprüfung wird die Vorplanung und die Entwicklungsplanung bewertet. Bei der Ermittlung der Note werden die Vorplanung und die Entwicklungsplanung gleich gewichtet. Studierende des Diplom-Studiengangs Angewandte Informatik sprechen ihre Teilnahme mit den Veranstalter ab.[a] |
8 SWS |
Das Projekt 1 im Umfang von 8 SWS. Im Projekt 1 werden komplexe Lösungen von Bauaufgaben in allen Planungsphasen entwickelt. Das Projekt wird in der Regel in Form einer Gruppenarbeit durchgeführt. Die Bearbeitungszeit beträgt 6 bis 11 Monate.
In der Fachprüfung werden der Entwurf und die Baukonstruktion des Projekts bewertet. Bei der Ermittlung der Note wird der Entwurf doppelt so stark gewichtet wie die Baukonstruktion. Studierende des Diplom-Studiengangs Angewandte Informatik sprechen ihre Teilnahme mit den Veranstalter ab.[a] |
8 SWS |
Die Teilleistung über das Element "TGA III" (3V+Ü) des Moduls 106, Element 1, die Modulprüfung über die Elemente "Tragkonstruktionen III" (1 S) und "Tragkonstruktionen IV" (3V+Ü) des Moduls 108, Elemente 1 und 2, Modulhandbuch B.Sc. Architektur und Städtebau werden zusammen als Fachprüfung anerkannt.[a] | 7 SWS[a] |
[1] eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) über einen Entwurf und eine zeichnerische Darstellung bzw. in der Regel ein Leistungsnachweis über einen Entwurf und eine zeichnerische Darstellung
[2] insgesamt eine schriftliche Fachprüfung (120 Minuten), bzw. in der Regel insgesamt ein Klausur-Schein (Leistungsnachweis) (120 Minuten)
[3] eine schriftliche Fachprüfung bzw. in der Regel ein Klausur-Schein (Leistungsnachweis)
[4] insgesamt eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) bzw. in der Regel insgesamt ein Übungs-Schein (Leistungsnachweis)
[5] insgesamt eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) über eine Übung mit Projekt bzw. in der Regel insgesamt ein Leistungsnachweis über eine Übung mit Projekt
[6] insgesamt eine schriftliche Fachprüfung (120 Minuten) bzw. in der Regel ein Klausur-Schein (Leistungsnachweis) (120 Minuten)
[7] insgesamt eine mündliche Fachprüfung (15 bis 30 Minuten) bzw. in der Regel insgesamt ein Leistungsnachweis über eine Übung mit Projekt
[a] Beschluss des Prüfungsausschusses Informatik vom 11.08.2010 (nach Absprache mit Dr.-Ing. Thomas Topp)
[b] Bitte achten Sie darauf, dass Sie jeweils die insgesamt für Leistungsnachweise und Fachprüfungen geforderten SWS erreichen. Nach §§23 und 27 DPO Ang. Inf. 2001 sind freiwillig erbrachte, über die geforderten hinausgehende SWS nicht anrechenbar.
[c] inzwischen Fakultät für Architektur und Bauingenierwesen
[d] Beschluss des stellvertretenden Vorsitzenden des Prüfungsausschusses Informatik vom 07.12.2011 (nach Absprache mit Dr.-Ing. Thomas Topp)
Bitte beachten Sie die allgemeinen Informationen zu Neben- bzw. Anwendungsfächern, insb, dass die Fakultät für Informatik keine Gewähr für die Richtig- und Vollständigkeit dieser Informationen geben kann.
Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die aktuellen Prüfungsordnungen und Beschlüsse des Prüfungsausschusses.
Schwarze Abschnitte entsprechen dem Anhang zur DPO Angewandte Informatik v. 07.10.2001 i.d.F.v. 02.02.2004. Der Text ist für eine bessere Web-Darstellung teilweise redaktionell überarbeitet. Blaue Abschnitte stellen de facto Änderungen der DPO durch Beschlüsse des Prüfungsausschusses Informatik dar. Rote Abschnitte sind Kommentare des Studiendekanats.