Für die Master-Studiengänge Informatik und Angewandte Informatik werden Kenntnisse und Fähigkeiten vorausgesetzt, die in den entsprechenden Bachelor-Studiengängen vermittelt werden. Für eine Einschreibung in einen Master-Studiengang müssen Sie diese Voraussetzungen nachweisen.
Bei Fragen helfen Ihnen die Studienfachberatung und der Master-Zugangsausschuss, sowie das DoKoLL für Lehramtsstudiengänge gerne weiter. Sind im Einzelfall Anerkennungsfragen zu klären, wenden Sie sich bitte an den Master-Zugangsausschuss. Das Studierendensekretariat bzw. das Referat Internationales prüfen die formalen und Master-Zugangsausschuss Informatik die fachspezifischen Einschreibungsvoraussetzungen.
Auch ein Blick in die Master-Zugangssordnung und Prüfungsordnungen wird Ihnen helfen. Dort finden Sie die verbindlichen Informationen.
Einschreibungen in die Master-Studiengänge Informatik und Angewandte Informatik sind
Außerdem kann eine Einschreibung auch während eines laufenden Semesters stattfinden, sofern die Studierbarkeit des ersten Master-Semesters im laufenden Semester sichergestellt ist. Dies entscheidet gegebenenfalls der Master-Zugangsausschuss. Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, wird außer den anderen notwendigen Unterlagen von Ihnen zusätzlich ein Studien- und Prüfungsplan fuer das erste Mastersemester benötigt.
Wenn Ihnen ein Bachelor-Abschluss (oder Diplom) in einem Studiengang Informatik oder Computer Science oder Angewandte Informatik einer deutschen Hochschule verliehen wurde, können Sie sich mit folgenden Voraussetzungen direkt in den Master-Studiengang Informatik bzw. Angewandte Informatik einschreiben.
Laut Masterzugangsordnung von Juli 2013 in § 4(7) werden Englischkenntnisse nur noch empfohlen!
Wenn Sie sich nicht zum Semesterbeginn, sondern innerhalb eines Semesters in einen Master-Studiengang einschreiben wollen, fügen Sie bitte einen Studienplan für das laufende Semester bei, der darlegt, warum Sie das erste Master-Semester ohne Einschränkungen im laufenden Semester Studieren können.
Wenn Sie keinen eindeutig einschlägigen Abschluss haben oder nicht sicher sind, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist,
Über Ihre Zulassung entscheidet der Zugangssausschuss der Fakultät für Informatik auf Basis der persönlichen Eignung des Bewerbers. Nähere Informationen finden Sie in der Zugangssordnung.
Wenn Sie sich nicht zum Semesterbeginn, sondern innerhalb eines Semesters in einen Master-Studiengang einschreiben wollen, fügen Sie bitte einen Studienplan für das laufende Semester bei, der darlegt, warum Sie das erste Master-Semester ohne Einschränkungen im laufenden Semester Studieren können.
Wenn Sie keinen ausländischen Abschluss haben und nicht sicher sind, ob Ihr Abschluss gleichwertig ist,
Über Ihre Zulassung entscheidet der Zugangssausschuss der Fakultät für Informatik auf Basis der persönlichen Eignung des Bewerbers. Nähere Informationen finden Sie in der Zugangssordnung.
Bewerben Sie sich unter Nennung des Studiengangs beim Studierendensekretariat, bzw. beim Referat Internationales (Akademisches Auslandamt), die auch die notwendigen Informationen zum Einschreibeprozess geben, Links siehe rechte Spalte.
Das Studierendensekretariat bzw. Referat Internationales sowie der Master-Zugangsausschuss Informatik prüfen die formalen und fachlichen Zugangsvoraussetzungen und können bei Bedarf weitere Unterlagen einfordern. Schließlich erhalten Sie einen Bescheid über Zulassung oder Nicht-Zulassung zum Master-Studium. Im Fall der Zulassung können Sie sich einschreiben.
Master-Zugangsgsordnung, Prüfungsordnung, Einschreibeordnung, Ausländerzulassungsordnung, etc. ...
Studierendensekretariat
Referat Internationales (Akademisches Auslandsamt)