Die ab dem 1. Februar 2023 gültige Coronaschutzverordnung NRW sieht außerhalb medizinischer und ähnlicher Einrichtungen – also auch für die TU Dortmund – KEINE Schutzmaßnahmen mehr vor. Die Isolierungspflicht im Krankheitsfall entfällt zugunsten einer dringenden Bitte, in Innenräumen eine medizinische Maske zu tragen.
Die TU Dortmund empfielt weiterhin dringend, in Lehrveranstaltungen eine medizinische Maske zu tragen. Dies gilt ebenso für Innenräume mit Publikumsverkehr wie z.B. Foyers, Flure oder die Bibliothek.
Informationen und Regelungen der TU Dortmund:
Testangebot der TU Dortmund
Corona-Schutzverordnung NRW