Organe der Fakultät sind der Dekan und die Prodekane sowie der Fakultätsrat.
Der Dekan leitet die Fakultät und vertritt sie innerhalb der Universität. Seine Aufgaben und Pflichten sind geregelt in § 27 Hochschulgesetz (HG NRW).
Dem Fakultätsrat obliegt die Beschlussfassung über die Angelegenheiten der Fakultät, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans oder eines anderen Zuständigkeit bestimmt ist. Insbesondere ist er zuständig für alle Angelegenheiten von Forschung und Lehre. Seine Zuständigkeit ist geregelt in § 28 Hochschulgesetz (HG NRW).
Der Prüfungsausschuss ist zuständig für alle Informatik-Studiengänge. Insbesondere achtet er darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden, sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen, und ist zuständig für die Entscheidung über Widersprüche gegen im Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen. Der Masterzugangsausschuss entscheidet über den Zugang von Bewerberinnen und Bewerbern zu den Masterstudiengängen der Fakultät für Informatik sowie über Widersprüche gegen im Zugangsverfahren getroffene Entscheidungen.
Darüber hinaus existiert eine Reihe von Kommissionen und Ausschüssen, die themenbezogen Beschlüsse und Empfehlungen vorbereiten. Auf den folgenden Seiten sind die Mitglieder dieser Gremien namentlich aufgeführt.
An der Fakultät für Informatik existieren die folgenden Gremien: