Der vom Wahlvorstand der Technsichen Universität Dortmund für jede Fakultät nach §9 Wahlordnung der Technischen Universität Dortmund bestellte Fakultätsbeauftragte für die Wahl ist unter Verantwortung des Wahlvorstandes für die Organisation und Durchführung der Wahlen des jeweiligen Fakultätsrats zuständig und zugleich Wahlhelfer. Der Wahlleiter kann die Fakultätsbeauftragten bevollmächtigen, Wahlvorschläge für die Wahlen zu den Fakultätsräten von Mitgliedern der Fakultät entgegenzunehmen und nach Maßgabe der Beschlüsse des Wahlvorstandes zu prüfen und an den Wahlleiter weiterzuleiten.
Die Fakultätsbeauftragten sind nach §20 Wahlordnung der Technischen Universität Dortmund mit der Überwachung bzw. Auswertung der Auszählungen von Stimmen
Die Amtszeit der Fakultätsbeauftragten beträgt, wie die des Wahlvorstands, zwei Jahre; sie endet mit der Wahl eines neuen Wahlvorstandes gemäß Abs. 2 Satz 1 Wahlordnung der Technischen Universität Dortmund.