Nach §23 Hochschulgesetz NRW hat die Gleichstellungsbeauftragte die Belange der Frauen, die Mitglieder oder Angehörige der Hochschule sind, wahrzunehmen. Sie wirkt auf die Einbeziehung frauenrelevanter Aspekte bei der Erfüllung der Aufgaben der Hochschule hin, insbesondere bei der wissenschaftlichen Arbeit, bei der Entwicklungsplanung und bei der leistungsorientierten Mittelvergabe. Sie kann hierzu an den Sitzungen des Senats, des Rektorats, der Fachbereichsräte, der Berufungskommissionen und anderer Gremien mit Antrags- und Rederecht teilnehmen; sie ist wie ein Mitglied zu laden und zu informieren.
Nach § 17 Landesgleichstellungsgesetz unterstützt die Gleichstellungsbeauftragte die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können, insbesondere für soziale, organisatorische und personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche. Die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen.
Zu ihren Aufgaben gehört auch die Aufstellung und Änderung des Frauenförderplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Frauenförderplans sowie die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung.
Nach §20 Landesgleichstellungsgesetz können die Beschäftigten sich unmittelbar an die für sie zuständige Gleichstellungsbeauftragte, darüber hinaus an die Gleichstellungsbeauftragten der übergeordneten Dienststellen oder an die für Gleichstellungsfragen zuständige oberste Landesbehörde wenden.
An der Technischen Universität Dortmund gibt es nicht nur eine Gleichstellungsbeauftrage der Universität sondern auch Gleichstellungsbeauftragte der Fakultäten.
Informationen der Gleichstellungsbeauftragten der Technischen Universität Dortmund finden Sie auf den Seiten des Gleichstellungsbüros.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Fakultät für Informatik wird unterstützt durch die Gleichstellungskommission der Fakultät.
Das aktuelle Gleichstellungskonzept finden Sie auf einer getrennten Seite.